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weiterlesen ...Revisionssicherheit
Revisionssicherheit bezieht sich auf die Archivierung für elektronische Archivsysteme, die in Deutschland den Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung und der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme entsprechen muss. Des Weiteren gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Auch muss die Archivierung Informationen zum Datenzugriff und weiteren steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Folgende Kriterien gelten für eine revisionssichere Archivierung:
- Ordnungsmäßigkeit
- Vollständigkeit der Archivierung
- Sicherheit des Gesamtverfahrens
- Schutz vor Verfälschung und Veränderung
- Verlustabsicherung
- Nutzungsberechtigungen für Bearbeiter
- Einhaltung von Aufbewahrungsfristen
- Lückenlose Verfahrensdokumentation
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit aller Unterlagen
Mehr hierzu kann man beispielsweise auf Wikipedia erfahren: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff